Unsere Leistung:
Mitarbeiter in PSA
Bei der Modernisierung oder beim Abriss von Bauwerken und
technischer Anlagen können durch die Freisetzung von Gefahrstoffen Gesundheitsgefährdungen auftreten.
Zur Regelung des Umgangs mit diesen Stoffen, hat der Gesetzgeber folgendes vorgeschrieben:
Die Materialien sind vor Baubeginn zu ermitteln (Ermittlungspflicht)
Die Materialien sind nur durch geeignete bzw. zugelassene Unternehmen auszubauen und zu entsorgen.
Unser Betrieb ist Gewerberechtlich und Berufsgenossenschaftlich zugelassen für die Sanierung bzw. den ordnungsgemäßen Rückbau und die Entsorgung von folgenden Schadstoffen:
3 Kammer Personalschleuse
Demontieren von asbesthaltigen Abwasserrohren
PCB-Sanierung
KMF-Sanierung
Ordnungsgemäß verpackter Asbest